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fact--um Vorlage:dt.-lat. 'Gemachtes'; ‘Tatsache, Ereignis’
- Faktum n. ‘Tatsache, Ereignis’.
- Im 16. Jh. wird lat. factum ‘Tat, Handlung’,
- substantiviertes Part. Perf. zu lat. facere ‘machen, tun’, in die dt. Rechtssprache übernommen (auch in der Bedeutung ‘Delikt’)
- und seit dem 18. Jh. als ‘Tatsache, beglaubigtes Ereignis’ allgemein geläufig.