Beifall
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Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’. Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’, auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.), erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’ (im Gegensatz zu Abfall ‘Loslösung, Treubruch’), aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt. Zur Etymologie s. fallen. Heute ungebräuchlich ist das Verb beifallen