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authentisch

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authentisch Vorlage:dt.-lat.-grie. Wrtdtng:: 'selbenst', 'von sich ausgehend getan, tuend', 'selbstverursachend'

  • authentisch Adj.
  • ‘von der maßgeblichen Instanz ausgehend, mitgeteilt’.
  • Grie. authéntēs (αὐθέντης) m.
    • bezeichnet in ältester Zeit den Mörder,
      • genauer den Selbst- oder Verwandtenmörder,
    • später den Herrn und Gebieter (daher Efendi, s. d.),
    • aber auch den, der selbst eine Tat verübt, vollbringt, den Urheber einer Tat.
  • Erstes Kompositionsglied ist griech. autós αὐτός ‘selbst, eigen’ (s. auto-).
  • Die Deutung des zweiten ist umstritten; vermutlich sind hier verschiedene Wörter zusammengefallen,
    • vgl. Kretschmer in: Glotta 3 (1912) 289 ff.
  • Das Zugehörigkeitsadjektiv grie. authentikós (αὐθεντικός)
    • bedeutet seiner Bildung nach ‘zum Urheber (einer Tat) in Beziehung stehend’,
    • daher (besonders von Schriften und Äußerungen) ‘original, zuverlässig, maßgebend’.
  • Spätlat. authenticus wird, wie das grie. Ursprungswort,
    • zunächst vor allem auf Schriften und Schriftstücke bezogen (z. B. auf die ‘eigenhändige, urschriftliche’ Fassung im Gegensatz zur Kopie),
    • erweitert dann aber seinen Anwendungsbereich, so daß das Adjektiv im Mlat.
      • sowohl ‘original, echt, zuverlässig’
      • als auch ‘anerkannt, rechtmäßig, verbindlich’ bedeutet.
  • In diesen Verwendungen erscheint authentisch seit dem 16. Jh. im Dt.; im 18. Jh. existiert daneben die frz. Form authentique.