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Evocatio

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Evocatio, von lateinisch 'ēvocō oder ēvocāre,[3] bezieht sich auf ein „Heraus-, Herbeirufen“ der lokalen Götter eines Gebiets, insbesondere auch die Toten der Unterwelt herbeizurufen, um sie zum Erscheinen zu veranlassen.[4] Ferner bezeichnete der Begriff Evocatio die Rückberufung ehemaliger, bereits entlassener Legionäre in den Dienst der Legion des Römischen Reiches, siehe dazu Evocatus. Die Evocatio als „Vorladung“ war auch ein Begriff römischen Rechts ohne offensichtlichen Bezug zu ihrem magisch-religiösen Aspekt,[5] der bis heute in der Rechtswissenschaft als Fachbegriff eine Rolle spielt.