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Anstalt

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an-Stalt

  • Anstalt f. ‘bestimmten öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung’.
  • Das seit mhd. Zeit belegte Wort (mhd. anstalt) folgt als Verbalabstraktum zu anstellen (s. stellen)
    • den unterschiedlichen Bedeutungen des Verbs. Vorherrschend
      • wird die der verbalen Verwendung ‘anordnen, einrichten’ entsprechende Bedeutung ‘Anordnung, Unternehmung, Bemühung’,
      • speziell ‘Vorbereitung, Vorkehrung’,
    • spätestens im 17. Jh., d. h. zu der Zeit,
      • da Anstalt sehr häufig gebraucht wird.
    • Die genannten Bedeutungen liegen auch der bis heute üblichen Wendung Anstalten machen, Anstalt machen ‘an etw. gehen, etw. ins Werk setzen, Vorkehrungen treffen’ (15. Jh.) zugrunde.
  • Die Übertragung des Wortes Anstalt auf institutionalisierte, räumlich und rechtlich faßbare Einrichtungen erfolgt in der 2. Hälfte des 18. Jhs.
    • Sie schlägt sich in vielen Zusammensetzungen für Einrichtungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens nieder (Verlagsanstalt, Heilanstalt und Pflegeanstalt, Badeanstalt, Strafanstalt).