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Schulmeister

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Schulmeister

Als Schulmeister, auch Ludimagister bezeichnete man Lehrer an Dorfschulen oder niederen Schulen in den Städten (Volksschulen, Bürgerschulen). Eine förmliche Lehrbefähigung wurde lange nicht gefordert; meist genügten dem Schulpatron Lehrproben oder andere Eignungstests für eine Anstellung des Bewerbers.

Jobs als Schulmeister, Gemälde vonJohann Peter Hasenclever

, 1846

Geschichte

Oft war das seit dem Mittelalter belegbare Amt des Schulmeisters mit der Küsterstelle an der örtlichen Kirche verbunden oder mit der des Organisten. In Mecklenburg benutzte man deshalb traditionell die Begriffe „Schulmeister“ (niederdeutsch Schaulmeister), „Lehrer“ (Lihrer) und „Küster“ (Köster) in gleicher Wortbedeutung.

Ein Schulmeister war nicht selten die einzige Lehrkraft an einer einklassigen Dorfschule und hatte das gesamte Pensum der Wissensvermittlung zu absolvieren, bei der Religion, Lesen und Schreiben sowie Rechnendominierten.

Seit Ende des 18. Jahrhunderts entstanden an verschiedenen Orten private oder staatliche Lehrerseminare, auf denen Schulmeistern das nötige Rüstzeug zur Ausübung ihres Berufes vermittelt wurde.

Als Schuldiener wurden nach der Einführung der allgemeinen Schulpflicht in Sachsen-Gotha im Jahre 1642 die Schulmeister bezeichnet, die häufig auch als Organisten und/oder Kantoren tätig waren.[1]

Regional wurde der Begriff Schuldiener auch für den Hausmeister einer Schule verwendet.