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befug

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Befug Vorlage:dt.

BEFUGEN, []BEFÜGEN,copiam, potestatem alicujus rei dare, ermächtigen, nnl. bevoegen. fast nur im part. praet. übrig, doch sagt man:ich befuge dich dazu; wer, was befugte dich dazu?; dasz er umb des gemeinen friedens willen von seinen befuͦgten rechten abgetretten. Lauterbecks verdeutschung der melanchth. declam. von keiser Friedrich. Ff. 1563 f.12; und dis ist die ursach, warum der ehr cardinal Polus und die drei statthalter des papstes sehr befügter weis geschriben haben. bienenk 42ᵃ; durch wen und wie er sich zu disem blötzlichen uberfall befügt, verreizt oder verursacht sein vermeine und halte. Garg. 210ᵇ; werden, als ob sie es wol befugt weren, recht zornig. ehz. 15; damit wir den frommen, bei dem er befugt ist, schützen. Ayrer proc. 1, 16; ein befugter meister, der sein handwerk rechtmäszig ausübt;

gebt ihm befugten platz! Fleming 668;

nur frost und falschheit nicht, den grund befugter klagen. Hagedorn;

die einzige belohnung, welche er sich befugt halte für seine dienste zu verlangen. Wieland 3, 40;

bin ich, nach eurer sittenlehre,

nicht auch befugt, dasz ich beweis begehre?

9, 87;

sie sind gar nicht befugt mir das zu sagen; befugter weise.