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tradieren

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tradier-en —Nwf. eigtl. ‘übergeben’

trad-ier lat.-deu. tradier entspricht wrtl. dt. 'traden' sgm. 'übergeben', strafrechtlich 'ausliefern'

tradier-en lat.-deu. eigtl. ‘übergeben’

  • tradieren Vb. ‘(Kenntnisse, Erfahrungen, kulturelle Werte der Nachwelt mündlich oder schriftlich) überliefern, Überliefertes weiterführen, weitergeben’,
  • entlehnt (2. Hälfte 15. Jh.) aus lat. trādere ‘(von Hand zu Hand) weitergeben, überreichen, anvertrauen, überlassen, abtreten, übereignen, mündlich oder schriftlich weitergeben, überliefern, aufzeichnen, berichten, mitteilen, vortragen, lehren’,
    • eigentlich ‘übergeben’, aus lat. trāns- ‘durch-, hin-, über-, hinüber-, über … hin(aus)-’ (s. trans-) und dare‘geben’;
  • im Dt. zuerst vereinzelt in der Bedeutung ‘geben, unterweisen, berichten, ausliefern, verraten’ (16. Jh.),
    • dann (entsprechend der juristischen Bedeutung von Tradition, s. Tradition) ‘übergeben, übereignen’ (2. Hälfte 16. Jh. bis Anfang 19. Jh.),
      • schließlich in der oben angeführten Bedeutung (Mitte 16. Jh. bis 19. Jh. selten, in neuerer Zeit häufiger).