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Handel

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Handschlag zum Verkaufsabschluss auf einem Viehmarkt (Bern, 18. Jahrhundert)

handel mhdt.-dt. ml.

  • ‘gewerbsmäßiger Ein- und Verkauf, Geschäft, Angelegenheit’,
  • mhd. handel ‘Handlungsweise, Vorgang, Begebenheit’,
    • auch ‘Gerichtsverhandlung, Rechtssache’
    • (dazu der seit frühnhd. Zeit häufige Plural Händel ‘Streitigkeiten, Zwist’)
  • ist Rückbildung zu handeln;
  • seit dem Frühnhd. (15. Jh.) im Sinne von ‘Kaufgeschäft, Kaufmannsgewerbe’.

Als Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von materiellen oder immateriellen Gütern (Handelsobjekten) zwischen Wirtschaftssubjekten von der Produktion bis zum Konsum oder einer anderweitigen Güterverwendung bezeichnet. Als natürliche Erweiterung der Arbeitsteilung, die sich zu Berufen entwickelte, ist der Handel für alle Kulturen der Welt nachweisbar und ein essentieller Bestandteil der menschlichen Gemeinschaft und Entwicklung.

Begriffsgeschichte

Bei der Definition von Handel ist es nach Rudolf Seyffert unerheblich, ob diese Funktion von selbständigen Institutionen (Handelsunternehmen, Handelsbetrieben, Handlungen) oder von angegliederten Institutionen (Produzentenhandel, Handwerkshandel, landwirtschaftlicher Handel, Konsumentenhandel, staatlicher Handel) erfüllt wird.

Während in frühen primitiven Gesellschaften dieser Güteraustausch als Tausch von Ware gegen Ware (Tauschhandel, Naturaltausch) stattfand, kennen die entwickelten modernen Geldwirtschaften praktisch nur noch den Handel in der Form des Ankaufs und Verkaufs von Ware gegen Geld (Handelsgeschäft). Der Begriff „Handel“ (auch „Kramhandel“) taucht zwar schon im 15. Jahrhundert auf, tritt jedoch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts – und somit in der Entstehungs- und ersten Blütezeit des städtischen Handels und des Fernhandels – hinter andere Begriffe wie Kaufmannschaft, Handlung, Commercien oder Kommerz zurück.

Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird Handel in dem heute auch von der Handelsbetriebslehre verwendeten engeren Sinn verstanden als der gewerbsmäßige Ankauf von materiellen Gütern (Handelsware) und deren Verkauf ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung (Warenhandel). „Warenhandel ist Warenumsatz, Warenverkehr, Warenumschlag. Diese Umsatzleistung ist die den Handel bestimmende Grundfunktion.“ (Rudolf Seyffert) Handelsunternehmen sind diejenigen Institutionen, die diese Grundfunktion (und weitere Handelsfunktionen)[11] a) gewerbsmäßig, b) ausschließlich oder überwiegend, c) im eigenen Namen sowie d) auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausüben. Sie sind damit die Spezialisten der Beschaffungs- und der Absatzwirtschaft.

Die genannten Definitionen lassen jedoch die spezifische Bedeutung des Handels für die Marktwirtschaft noch nicht erkennen. Diese wird in folgender Umschreibung deutlicher: „Handel ist permanente und simultane Organisation von Absatzmärkten für verschiedene Anbieter von Waren und von Beschaffungsmärkten für verschiedene Nachfrager nach Waren und Diensten.“[12] Damit leistet der Handel etwas Konstitutives für die Marktwirtschaft, das kein anderer gewerblicher Sektor leistet: Handel generiert Märkte, und zwar keine abstrakt-gedanklichen, sondern konkrete Orte des Waren- und Diensteaustauschs. Das gilt für den stationären Handel wie für den Versandhandel und den Online-Handelmit ihren zeit- und ortsungebundenen Absatz- und Beschaffungsgelegenheiten.

Außer den im engeren Sinn Handel treibenden Institutionen sind handelsähnliche Institutionen am Güteraustausch beteiligt, z. B. Handelshilfsgewerbe, Handelsvertretungen, Kommissionsagenturen und Kommissionäre.