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Verantwortungen

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Verantwortung-en Mz. —Nwf. z. Verantwortung

verantwort + -ung; Wrtdtng:: 'Im Grunde einer auferlegten Pflicht, ob sie gewußt wird oder nicht, zu entsprechen und wenn nicht es zu verantworten zu haben; unabdingbar nach seinem Wort als Antwort beurteilt zu werden.'

¦⊕¦ der Wortbegriff ist an sich falsch gebildet und müsste im Vergleich zu engl. responsability "Verantwortungsfähigkeit, Verantwortungsvermögen" genannt werden; Verantwortung, wie sie zustande kommt und wie man sie erweirkt oder bewirkt ist allgemein, weltweit mißverstanden, unverstanden und wird daher ständig mißbraucht und daher mit Schuld und Strafe gleichgesetzt; Verantwort wir in der Wortbedeutung sie zu haben verdeutlicht, wobei es an sich ein Sein, Daseinszustand und Fähigkeit ist, die Fertigkeit und Kenntniß und Möglichkeit zu dessen Ausübung bedingt;

¦⊗¦ ‘Verpflichtung, Bereitschaft, für seine Handlungen einzustehen’, veraltet ‘Rechtfertigung, Verteidigung’ (2. Hälfte 15. Jh.), vgl. mnl. verantwordinge, nl. verantwoording; Wortbegriff Veränderung durch Gelehrte im 15. Jh. in Bezug auf Rechtswesen in Bezug auf lat. responsabilità, engl.responsibility (Verantwortung); mit einer bestimmten Aufgabe, einer bestimmten Stellung verbundene Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass (innerhalb eines bestimmten Rahmens) alles einen möglichst guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige getan wird und möglichst kein Schaden entsteht; Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen (und sich zu verantworten)