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Akt

aus AufEinWort, der freien Forschung
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act- Vorlage:lat.-dt. m. ‘Handlung, Vorgang, Geschehen’,

  • entlehnt (Actus Mitte 15. Jh., Act Mitte 16. Jh., Akt 18. Jh.)
    • aus lat. āctus ‘Bewegung, Handlung, Darstellung, Abschnitt’,
      • einer Substantivbildung zu lat. agere (āctum) ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein’ (s. agieren).
    • Akt begegnet anfangs in der Bedeutung ‘bedeutsamer (auch gerichtlicher) Vorgang’,
      • die noch in Zusammensetzungen wie Staatsakt, Weiheakt (18. Jh.) und Gewaltakt, Gnadenakt (19. Jh.) deutlich wird,
      • sowie in der ebenfalls aus dem Lat. übernommenen Bedeutung ‘Aufzug eines Bühnenwerks’ (um 1600).
    • In der 2. Hälfte des 18. Jhs. wird Akt ein Fachwort der bildenden Kunst
      • und bezeichnet die Stellung des nackten lebenden Modells,
        • die danach zu Studienzwecken gefertigte Zeichnung (Aktstudie, 2. Hälfte 19. Jh.)
        • und die künstlerische Darstellung des nackten menschlichen Körpers.
    • In der Verwaltungssprache steht Akt landschaftlich (besonders südd.)
      • auch im Sinne von ‘schriftlich festgehaltener Vorgang, über Vorgänge (und Personen) angefertigter Schriftsatz’ (1. Hälfte 17. Jh.),
      • wohl Rückbildung aus dem Plural Akten.