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Zuständ

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Zuständ —Nwf. Zustand

zu + Stand mhdt.-dt.

Anm. KF: das zu stehen gekommene; augenblickliches Beschaffen-, Geartetsein; Art und Weise des Vorhandenseins von jemandem, einer Sache in einem bestimmten Augenblick; Verfassung, Beschaffenheit; augenblicklich bestehende Lage, Situation, Verhältnisse:

¦⊗¦ m. ‘Art und Weise, Verhältnisse, worin sich Personen und Dinge befinden’ (17. Jh.), älter ‘Hinzugehöriges, Dabeistehendes’ (15. Jh.);

¦√¦ uig. *steh₂- "stehend";

Zustand[1], im Gegensatze zur Eigenschaft (s. d.) jede augenblicklich vorhandene, aber ihrer Natur nach[1027] der Veränderung unterworfene Bestimmung eines Dinges (z. B. Bewegung).

  1. ↑ Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1027-1028. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007732317; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1027 | 1028