Zuständigkeit
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Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und gegebenenfalls verpflichtet ist (Jurisdiktion). [1] Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns und für die Tätigkeit der Gerichte. Sie wird grundlegend durch die Verfassung bestimmt. [2]
Inhaltsverzeichnis
- 1Deutschland
- 2Österreich
- 3Schweiz
- 4Siehe auch
- 5Literatur
- 6Weblinks
- 7Einzelnachweise
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Peter Bull: Allgemeines Verwaltungsrecht: ein Lehrbuch. 6. Auflage. C. F. Müller, Jur. Verlag, Heidelberg 2000, ISBN 3-8114-2049-6, Rn. 146 ff., 146.
- ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 19. Auflage. C. F. Müller, Jur. Verlag, Heidelberg 1993, ISBN 3-8114-8293-9, Rn. 27.