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Referent

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Referent (Behörde)

Referent (lateinisch referre „melden“, „berichten“; vormals als Hilfsreferent bezeichnet) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst Deutschlands. Der Begriff ist nicht legaldefiniert, jedoch im öffentlichen Dienst allgemein gebräuchlich.

Ein Referent ist ein Beamter des höheren Dienstes bzw. ein vergleichbar eingruppierter Tarifbeschäftigter oder ein Stabsoffizier (Bundeswehr), der in einem Referat oder einer vergleichbaren Organisationseinheiteingesetzt ist, ohne dessen Leiter (z. B. Referatsleiter) zu sein. Manche Referenten vertreten die Referatsleiter in deren Abwesenheit. Referenten verfügen grundsätzlich über ein wissenschaftliches Studium mit Master- oder Diplom-Abschluss. Daher nehmen sie im Vergleich zu den Sachbearbeitern höherwertige Aufgaben, z. B. solche konzeptioneller Art, wahr.

In der Bundes- und Landesverwaltung ist der Referent eine Funktionsbezeichnung in obersten oder oberen Behörde. In Mittel- oder Ortsbehörden heißt die entsprechende Funktion Dezernent.

In den Bundesressorts wurden die heutigen Referenten bis zum Beschluss der Bundesregierung vom 24. April 1981 zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) als Hilfsreferenten und die heutigen Referatsleiter als Referenten bezeichnet. Daher leitet sich der noch heute in § 45 Abs. 4 Satz 1 GGO enthaltene Begriff Referentenentwurf für Gesetzentwürfe ab, die das federführende Bundesministerium anderen Ressorts zur Abstimmung einer Kabinettsvorlage zuleitet.

In der Bundesverwaltung bekleiden Referenten meist das statusrechtliche Amt und führen die Amtsbezeichnung eines Regierungsrates (Besoldungsgruppe A 13h BBesO) oder Oberregierungsrates(Besoldungsgruppe A 14 BBesO). In obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) sind sie auch Regierungsdirektoren (Besoldungsgruppe A 15 BBesO).

Referent (Linguistik)

Als der Referent, auch das Bezugsobjekt, Designat oder Denotat, wird in der Semiotik und in der allgemeinen Linguistik das bezeichnet, worauf sich ein Zeichen, eine Zeichenkette oder ein sprachlicher Ausdruckwie Name, Wort oder Redewendung bezieht.

Während in der Semiotik wie auch in der Linguistik das nicht-sprachliche Bezugsobjekt im Vordergrund steht (siehe semiotisches Dreieck) und als außersprachliches Bezugsobjekt eines Zeichens im Allgemeinen oder eines sprachlichen Ausdrucks im Besonderen definiert wird, wird der Ausdruck Referent insbesondere in der Textgrammatik auch für innersprachliche Bezugsobjekte verwendet.

Hinsichtlich des unter der Bezeichnung Referent verstandenen Begriffs ist also zu unterscheiden zwischen einem allgemeinen Begriff, der ein Bezugsobjekt als solches fasst, und den durch dessen Anwendungen oder Interpretationen besonderen Begriffen. Der Referent kann etwas Nicht-Sprachliches oder etwas Sprachliches sein. Ist er etwas Nicht-Sprachliches, so wird der referierende Ausdruck objektsprachlichverwendet. Ist er dagegen etwas Sprachliches, so nennt man den sich darauf beziehenden (referierenden) Ausdruck metasprachlich.

Referent als außersprachliches Bezugsobjekt

Der Ausdruck Referent wird vorherrschend für die nicht-sprachlichen Bezugsobjekte sprachlicher Ausdrücke (semiotisch allgemeiner: Zeichen) verwendet.

In dem semiotischen Dreieck von Charles Kay Ogden und Ivor Armstrong Richards symbolisiert das Zeichen (symbol) etwas und ruft einen entsprechenden Bewusstseinsinhalt (reference) hervor, der sich auf das Objekt (referent) bezieht.[1]

Ein Referent ist in dieser Sicht ein „Ding aus der Welt.“[2] Der Ausdruck Ding ist dabei weit zu fassen und bedeutet „Objekt, Ort, Eigenschaft oder Ereignis.“[3] Welt bedeutet hier nicht nur die wirkliche Welt, sondern auch eine nur mögliche Welt. Beispiel: Der Ausdruck Harry Potter bezieht sich nicht auf eine reale, sondern auf eine fiktive Person.

Diese Perspektive wird mitunter für verfehlt erachtet, so durch den Konzeptualismus. Dann wird als Referent ein Konzept in einem Konzeptsystem im menschlichen Bewusstsein angesehen.[3]

Referent als innersprachliches Bezugsobjekt

Bezieht sich ein sprachlicher Ausdruck auf einen anderen Ausdruck (Wort, Satzglied), so sind diese Referenten des sprachlichen Ausdrucks. So können Pronomen im Satz oder Text sich auf andere Wörter beziehen.

Innersprachliche Referenten können mit dem verweisenden Wort je nachdem, was im Text zuerst kommt, zwei Arten von Beziehungen eingehen:

  • anaphorische Beziehung: Referent kommt vor verweisendem Wort.
„Der Mann kam herein. Er trug einen alten Hut.“ (Mann vor er)
  • kataphorische Beziehung: Das verweisende Wort steht vor dem Referenten.
„Als sie sich über ihre Situation klar wurde, fuhr Sibylle nach Hause.“ (sie vor Sibylle)

Referenten identifiziert man in der formalen Darstellung von Texten in Linguistik und Computerlinguistik gern durch Indices, gerade wenn sich einem Satz viele Pronomen auf verschiedene Referenten beziehen:

Peter1 schuldete Mario2 noch einen Haufen Geld3. Nachdem er2 ihm1 mit ernsten Konsequenzen gedroht hatte, gab er1 es3 ihm2 am 25. schließlich zurück.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Triadische Zeichenrelation. In: Dietrich Homberger: Sachwörterbuch zur Sprachwissenschaft. Reclam, 2000, ISBN 3-15-010471-8.
  2. Danièle Clément: Linguistisches Grundwissen. 2. Auflage. 2000, ISBN 3-531-23173-1, S. 157; Jörg Meibauer, Einführung in die germanistische Linguistik. 2. Auflage. 2007, ISBN 978-3-476-02141-0, S. 171.
  3. Hadumod Bußmann (Hrsg.): Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002, ISBN 3-520-45203-0. (Referent).