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Prozeß

aus AufEinWort, der freien Forschung
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pro-zeß Vorlage:lat.-frz.-dt. m. eigtl. 'Vorangehen, (infolge daher) Fortschritt, Vorschreiten'; Verfahren

  • ‘Rechtsstreit, Gerichtsverfahren, Vorgang, Verlauf’,
    • mhd. process ‘Erlaß, gerichtliche Entscheidung (Beschluß)’,
    • frühnhd. auch ‘Gerichtsverfahren’ (15. Jh.),
  • als Rechtsterminus entlehnt aus mlat. prōcessus ‘Rechtshandlung, gerichtliches Vorgehen, gerichtliche Entscheidung, Gerichtsverfahren’, auch ‘Handlungsweise, Vorgehen’,
  • lat. prōcessus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’,
    • Verbalabstraktum zu lat. prōcēdere (prōcessum) ‘vorwärts gehen, vorankommen, Fortschritte machen, vonstatten gehen’;
    • vgl. lat. cēdere ‘einhergehen, vonstatten gehen’.
  • Prozeß in der besonders in den Naturwissenschaften üblichen Bedeutung ‘Vorgang, Verlauf’
    • (zuerst 1528 bei Paracelsus vom Ablauf chemischer Reaktionen, verbreitet seit dem 19. Jh.)
    • knüpft wie das wenig später aufkommende gleichbed. mfrz. frz. procès semantisch unmittelbar an lat. prōcessus an.
  • – prozessieren