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Vergemeinschaftung

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Vergemeinschaftung steht für:

  • in der Soziologie die Bildung einer Gemeinschaft
  • in der Europäischen Union die Einführung der Gemeinschaftsmethode für einen bestimmten Politikbereich
  • Enteignung, als Entzug von Privateigentum, um dieses einer Gemeinschaft zuzuführen

Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung

Die Kategorien Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung sind, bei aller Differenz, von Ferdinand Tönnies’ erstmals 1897 erschienener Publikation Gemeinschaft und Gesellschaft beeinflusst,[184] worauf Weber in Wirtschaft und Gesellschaft selbst hinweist.[185] An anderer Stelle spricht er von „Tönnies' dauernd wichtigem Werk“.[186]

Während Tönnies die Begriffe für eine realgeschichtliche Stufenfolge von der mittelalterlichen „organischen Gemeinschaft“ zur modernen „mechanischen Gesellschaft“ verwendet,[187] bezieht Weber die Kategorien hauptsächlich auf das soziale Handeln; so spricht er von „Gemeinschaftshandeln“ bzw. „Vergemeinschaftung“ und von „Gesellschaftshandeln“ bzw. „Vergesellschaftung“, doch ohne diese immer trennscharf auseinanderzuhalten. Deutlich zeigen dies seine Abhandlungen über Gemeinschaften, etwa wenn er formuliert: In der Marktgemeinschaft trete uns „als der Typus alles rationalen Gesellschaftshandelns die Vergesellschaftung durch Tausch auf dem Markt gegenüber“.[188] Weber versteht Gemeinschaft als Synonym für gesellschaftliche Einheiten von Menschen unter jeweils unterschiedlichen Aspekten und differenziert zwischen verschiedenen „Gemeinschaftsarten nach Struktur, Inhalt und Mitteln des Gemeinschaftshandelns“:[189] Hausgemeinschaften (Oikos), ethnischen Gemeinschaften, Marktgemeinschaften, politischen Gemeinschaften und religiösen Gemeinschaften. Intensiv erforscht hat er insbesondere die letzteren. Auf das „Fehlen eines Gesellschaftsbegriffs – im Singular wie im Plural“, hat Hartmann Tyrell hingewiesen; das soziale Ganze sei in der Weberschen Soziologie kein Thema.[190]