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Unterlassungen

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Unterlassung-en Mz. —Nwf. z. Unterlassung,

unterlaß-ung deu. (oft absichtliches) Ausbleiben von Handlung/Handeln, Tätigkeit/Tat , vgl. der Unterlaß, das Unterlassen

  1. ↑ Manfred Maiwald: Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht. Peter Lang, Frankfurt am Main 2009, § 11 III.