öffentlich
Erscheinungsbild
- ‘für die Allgemeinheit bestimmt, zugänglich, die Allgemeinheit betreffend’,
- ahd. offanlīh (9. Jh.; vgl. offanlīhho Adv., 8. Jh.),
- mhd. offenlich ‘offenbar, allen wahrnehmbar, verständlich, unverhohlen’, (mit eingeschobenem Gleitlaut) offentlich (13. Jh.),
- frühnhd. (mit Umlaut) öffentlich (seit 15. Jh.);
- Anm. Im Oberdeutschen offentlich. Es ist aus offen und lich zusammen gesetzet, und lautet daher im Kero, Isidor, und selbst noch bey den Schwäbischen Dichtern, offanliih, offenlih. Das t ist das t euphonicum, welches dem n in mehrern Wörtern nachschleicht, S. N und T. Im Oberdeutschen wurde es ehedem auch sehr häufig für offenbar gebraucht, so wie Ottfried für öffentlich nur offen, offen, hat.[1]
- Öffentlichkeit
- ↑ Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 586. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20000344923; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 586