Zum Inhalt springen

Fürstbischof

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Juli 2024 um 11:26 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Fürstbischof''' bzw. '''Fürsterzbischof''' war ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Bischof Bischof] bzw. [https://de.wikipedia.org/wiki/Erzbischof Erzbischof], der in [https://de.wikipedia.org/wiki/Personalunion Personalunion] mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Geistliches_Territorium geistliches Territorium] ausübte, dem er als [https://de.wikipedia.org/wiki/Landesherr Landesherr] vors…“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Fürstbischof bzw. Fürsterzbischof war ein Bischof bzw. Erzbischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein geistliches Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte die Bezeichnung bis nach dem Ersten Weltkrieg. Der Gebrauch der Titel Fürstbischof und Fürsterzbischofsowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurden 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.[1]