Edelfreie
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(auch Edelinge oder Hochfreie genannt) Grundbesitzer, die sich von anderen Freien (Bauern oder Großbauern) dadurch unterschieden, dass sie das dreifache Wergeld zu zahlen hatten. Es handelte sich also um besonders große Grundbesitzer. Sie wurden zu einem landrechtlichen Stand, der seinen Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses hatte, sondern mit seinem Allodbesitz nur dem König bzw. Kaiser unterstand.