Reichsadel
Der Begriff des Reichsadels umfasst mehrere Adelsgruppen unterschiedlicher Standesqualität. Allen gemeinsam war, dass sie direkt dem deutschen König bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs unterstellt waren.
Den weltlichen Reichsfürsten wurden vom König Fahnen verliehen, die ihr jeweiliges Reichslehen (auch Fahnlehengenannt) symbolisierten. Zeitweise hatte die Fahne eine derart hohe Bedeutung, dass schon ihr Verlust zur Aberkennung des Lehens führen konnte. Geistliche Reichsfürsten erhielten ein Zepter. Die Spitze der Reichsfürsten bildeten im Spätmittelalter die sieben Kurfürsten. Mit der Kurwürde waren die Reichserzämter verbunden. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier waren die Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund. Der König von Böhmen war Mundschenk, der Herzog von Sachsen Marschall, der Markgraf von Brandenburg Kämmerer und der Pfalzgraf bei Rheinwar Truchsess des Reichs.
Da es Grafschaften gab, die entweder vom Reich, einem Erz- oder Hochstift, einem Herzogtum oder einer Pfalz-, Mark- oder Landgrafschaft zu Lehen gingen, waren die Reichsgrafen innerhalb der Grafen die vornehmste Gruppe und im Wesentlichen den Reichsfürsten gleichgestellt. Nach der Schedelschen Weltchronik von 1493 soll es vier Reichsgrafengeschlechter gegeben haben, obwohl wesentlich mehr Grafschaften reichsunmittelbar waren.
Während die Belehnung mit wichtigen Reichsburgen zu reichsunmittelbaren Burggrafengeschlechtern führte, wurden kleinere Edelfreie mit königlichen Burgwarden und ähnlichen Lehen belehnt. Außerdem verfügte der König über eigene Reichsministeriale, deren Einfluss und Reichtum teilweise edelfreie Familien weit übertreffen konnte. Geistliche Mitglieder der Reichsministerialität wurden vom König gern als Bischöfe und Erzbischöfe eingesetzt, um die Macht einheimischer Adelssippen zu schwächen bzw. zu brechen. Einige Reichsministerialen stiegen zu Grafen und damit später zu den Reichsständen auf, etwa die Häuser Reuß und Waldburg, andere bildeten, gemeinsam mit den Reichsburggrafen, die Reichsritterschaft.[1] In diese gelangten auch Lehnsnehmer von ausgestorbenen Reichsfürstenhäusern, deren Territorien an das Reich heimgefallen waren.
- ↑ Artikel über die Reichsritterschaft im Generallandesarchiv Baden-Württemberg; abgerufen: 6. August 2009.