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Schwertadel

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Schwert–Adel

Als von Maria Theresia in den habsburgisch regierten Ländern eingeführtes Standesvorrecht konnte jeder Offizierbürgerlicher Herkunft zwischen 1757 und 1918 unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Erhebung in den erblichen Adelsstand erwerben. Wichtigste Voraussetzung hierfür war eine dreißigjährige und einwandfreie Militärdienstzeit, später wurde zusätzlich die Teilnahme an einem Feldzug gefordert. Ab 1896 konnten Offiziere ohne Kampferfahrung auch nach einer Dienstzeit von 40 Jahren in diesen systemmäßigen Adelerhoben werden.

Im Deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918) wurden Offiziere erst ab Erreichen eines Divisionskommandos(Generalleutnant) – dann aber quasi automatisch – geadelt.