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Stiftsadel

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Stift‎-s-Adel

Als Stiftsadel werden diejenigen (in aller Regel uradligen) Geschlechter bezeichnet, die in einem geistlichen Territorium, etwa einem Hochstift, zum landsässigen Adel zählten und die Stiftsfähigkeit besaßen, also den Zugang zu den – an der fürstbischöflichen Regierung beteiligten – Domkapiteln und ihren Pfründen.