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Legitimierung

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2024 um 15:21 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>'''Legitimation''' oder '''Legitimierung''' (von lateinisch ''lex'' „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für:</p> *allgemein die Rechtfertigung ''faktisch bestehender'' Ordnungen und Regeln, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimit%C3%A4t Legitimität] *juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ermächtigung bzw. Ausweis oder anderer Nachweis einer Berechtigung, siehe [https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation Aktivlegitimation] und [https:/…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
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Legitimation oder Legitimierung (von lateinisch lex „Gesetz, Rechtfertigung“) steht für: