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rechtig

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Recht-ig, recht-ig mhdt.-dt.

rechtigen[1], verb. als recht oder richtig hinstellen: allein der thronfähige vortritt der kriegskunst vor allen friedenkünsten wird von zwei ganz andern gründen und gefühlen gerechtigt und erklärt. J. Paul Levana 2, 143.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1887), Bd. VIII (1893), Sp. 418, Z. 51.