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berechtigt

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berechtig-t —Nwf. berechtig

be-rechtig, be-Recht-ig, berecht-ig, mhdt.-dt.

Verb (Deutsch)
Worttrennung: be·rech·ti·gen,
Präteritum: be·rech·tig·te,
Partizip II: be·rech·tigt
Aussprache: IPA: [bəˈʁɛçtɪɡn̩]

Person Wortform
Präsens ich berechtige
du berechtigst
er, sie, es berechtigt
Präteritum ich berechtigte
Konjunktiv II ich berechtigte
Imperativ Singular berechtig!
berechtige!
Plural berechtigt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
berechtigt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:berechtigen

Bedeutungen: [1] transitiv: jemanden mit gewissen Rechten oder Befugnissen ausstatten

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Substantiv Recht mit dem Präfix be-, dem Suffix -ig und der Flexionsendung -en

Synonyme:

[1] bevollmächtigen, legitimieren

Beispiele:

[1] „Eine eigenmächtige Untervermietung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des gesamten Mietvertrages.“[1]
[1] In der Vierergruppe D hatten die letztplatzierten Dresdnerinnen bereits vor der Partie keine Chance mehr auf einen der ersten beiden Ränge gehabt, die zur Teilnahme an den Play-offs berechtigen.[2]
[1] Europäische Firmen, die Treibhausgase produzieren, erhalten ein Budget an Emissionsrechten (CO₂-Zertifikaten), die jeweils zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid berechtigen.[3]

Wortbildungen:

Konversionen: Berechtigen, berechtigend, berechtigt
Substantiv: Berechtigung