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Instanz Vorlage:lat.-dt. f. ‘zuständige Stelle, Behörde’,
- smhd. instancie,
- entlehnt aus lat. īnstantia ‘Gegenwart, Heftigkeit’, stlat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’,
- Verbalsubstantiv zu lat. īnstāre ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’.
- In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.