ADHM/AdH/Herm. 051
▶51) War Thema von Kap. 7, speziell herausgehoben 17 b 37 ff. Von Wortumstellungen im Satz hat Aristoteles in seinen bisherigen Beispielsätzen reichlich Gebrauch gemacht. Das Gesagte gilt selbstverständlich nicht für die Negation. Die folgenden Uberlegungen sind eine crux interpretum; nachzeichnendes Verständnis gerät an die Grenzen dessen, was der Autor in seiner Muttersprache gemeint haben könnte (wenn der Text überhaupt in Ordnung ist; aber Möglichkeiten, es zu bessern, sieht man auch nicht). Schon Waitz sah eine petitio in der unbegründeten Äquivalentsetzung zweier Sätze, »quod vix dabit qui affirmationes diversas esse contendat« (I,351). Ackrill, S. 145 kommt zu dem gleichen Schluß: »Aristotle's proof is not cogent.« Richtig ist auch die Feststellung, daB die übrigen aristotelischen Aufstellungen über Nomen und Verb uns nicht in den Stand setzen zu beurteilen, ob seine Behauptungen über mögliche nicht sinnverändernde Metathese von Wörten im (griechischen) Satz stimmen oder nicht. Die Übersetzung und folgende Formalisierung verstehen sich daher nur als Versuch:

Voraussetzung dabei: w.M.in. = M.in.w. (was niemand zugeben muß). ◀▶