Erfahrungssatz
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Erfahrungssätze
Erfahrung + s + Satz | In der Mathematik aber werden die Erfahrungen zuweilen mit den Grundsätzen vermengt. Daher der Erfahrungssatz, ein Satz, den man unmittelbar durch die Sinne wahrgenommen hat. (Adelung s. Erfahrung)
Erfahrungssätze sind in Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine Grundlage des mittelbaren Beweises. Sie erlauben den Schluss von einer(m) oder mehreren bewiesenen Tatsachen (Indizien) auf einen noch zu beweisenden Sachverhalt. Erfahrungssätze können der allgemeinen Lebenserfahrung entstammen, aber auch dem Erfahrungsschatz von Experten.