Zum Inhalt springen

Singulärterm

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. August 2024 um 17:02 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „singulär{{–}}Term {{lat.-frz.-dt.}} singulärer Term 'Nominator, Eigenname, …' * Der ''Eigenname'' oder ''Name'' im traditionellen, sprachwissenschaftlichen Sinn bezeichnet einerseits nicht immer nur einen Gegenstand (Bsp.: ''Müller'', ''Meier'' usw.), er ist also zu weit, umfasst andererseits aber auch nicht alle Nominatoren wie z. B. die Kennzeichnungen, ist also auch zu eng. In der Logik wird daher das Kunstwort ''singulärer Ter…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

singulär–Term Vorlage:lat.-frz.-dt. singulärer Term 'Nominator, Eigenname, …'

  • Der Eigenname oder Name im traditionellen, sprachwissenschaftlichen Sinn bezeichnet einerseits nicht immer nur einen Gegenstand (Bsp.: Müller, Meier usw.), er ist also zu weit, umfasst andererseits aber auch nicht alle Nominatoren wie z. B. die Kennzeichnungen, ist also auch zu eng. In der Logik wird daher das Kunstwort singulärer Term bevorzugt, in der Sprachphilosophie spricht man von Eigennamen, allerdings in einem eingeschränkten, technischen Sinne. Die Bezeichnungen Nominator und Prädikator sind vor allem im Umfeld des Erlanger Konstruktivismus gebräuchlich. (s. Nominator)