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Juristen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Jurist-en Mz. —Nwf. z. Jurist

Juris + -t | Jur + -ist | m. ‘Rechtswissenschaftler’ bzw. ‘Rechtskundiger’ (mit akademischer Ausbildung), auch ‘Student der Rechtswissenschaften’, mhd. juriste ‘Rechtsgelehrter’, entlehnt (um 1300) aus mlat. jurista ‘Rechtsgelehrter’ (des weltlichen und des kanonischen Rechts), zu lat. iūs (Wesfall iūris) ‘Satzung, Verordnung, Recht’ (s. Jura).