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Gerichte

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Gericht-e Mz. —Nwf. z. Gericht

Gericht1 | gericht ahd.-deu. n. Nwf. z. gerecht

‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’, auch ‘das Ausüben der Rechtsprechung’, ahd. girihti ‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’ (um 1000), mhd. geriht(e), mnd. gerichte, richte ‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’ (mhd. außerdem ‘Regierung, Reichsverwaltung’), mnl. gherechte, gherichte ‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’, nl. gerecht, gericht ‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’, aengl. gerihte ‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’, anord. -rētti ‘Recht’ (in Zusammensetzungen wie anord. harðrētti ‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’, jafnrētti ‘gleiches Recht’); auf anderer Bildungsweise beruht dagegen got. garaíhtei f. ‘Gerechtigkeit’.

Das Neutrum (germ. *ga-rihtia-) ist wohl zunächst denominative Ableitung (s. recht, Recht und gerecht) mit kollektivem Sinn (s. ge-), wird aber früh mit dem bei richten dargestellten Verb verbunden, das schon ahd. in der Verwendung ‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’ gebräuchlich ist.