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vergehen nhdt.-dt. n. ‘zu bestrafende Handlung, Verbrechen’ (18. Jh.),
- vgl. mhd. vergān ‘das Vorübergehen, Hinweggehen’;
- das Aufhören von etwas, einen Aspekt des Motivs der Vergänglichkeit
- in der dialektischen Logik einen Aspekt des Werdens, siehe Werden (Philosophie)