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Rechtssystematik

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Systematik (Recht)

Die Rechtssystematik ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft.

Ihre Aufgabe ist die Gliederung und Abgrenzung der einzelnen Rechtsgebiete als Grundlage für die Rechtsetzung und anschließende Rechtsanwendung[1] mit dem Ziel, einen widerspruchsfreien Regelungs- und Bedeutungszusammenhang der einzelnen Rechtsnormen und der Rechtsordnung insgesamt zu entwickeln. Innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete, Gesetze und Rechtsinstitute sucht die systematische Auslegung nach rechtslogischen Zusammenhängen der einzelnen Vorschriften und ihrem rechtlich maßgeblichen Inhalt.[2]

Rechtssystematik ist ein wesentliches Merkmal der Rationalität des modernen Rechts im Sinne Max Webers sowie weltanschaulich neutraler säkularer Normgebung.[3]

Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, ist er dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung) zuzuleiten (§ 46 GGO). Die Rechtsprüfung dient dazu, das Bundesrecht in sich widerspruchsfrei und möglichst übersichtlich zu gestalten.[4]

Literatur

  • Bernhard Jakl: Grundstrukturen des Zivilrechts. 8 Fälle zu Argumentation, Methodenlehre und Wertungszusammenhängen, Vahlen 2014, ISBN 978-3-8006-4755-2.

Einzelnachweise

  1. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  2. vgl. beispielsweise Jochen Zimmermann: Rechtssystematische Überlegungen zum Ansatz der Schadenrückstellung in Handels- und Steuerbilanz, Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 1991, S. 337–354.
  3. Ludwig Siep, Thomas Gutmann, Bernhard Jakl, Michael Städtler (Hg): Von der religiösen zur säkularen Begründung staatlicher Normen. Zum Verhältnis von Religion und Politik in der Philosophie der Neuzeit und in rechtssystematischen Fragen der Gegenwart.Mohr Siebeck, 2012, ISBN 978-3-16-150642-0.
  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Rechtsprüfung Stand: 4. November 2015