Delikt
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Delikt n. ‘strafbare Handlung’,
- im 16. Jh. entlehnt aus lat. dēlictum ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’,
- einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. dēlinquere ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’.
- Das Part. Präs. desselben Verbs lat. dēlinquēns (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in Delinquent m.