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Delikt

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Delikt n. wrtl. ablässig; glhrt. ‘strafbare Handlung’,

  • im 16. Jh. entlehnt aus lat. dēlictum ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’,
    • einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. dēlinquere ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’.
    • Das Part. Präs. desselben Verbs lat. dēlinquēns (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in Delinquent m.