Zum Inhalt springen

ignōrantia facti

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. August 2024 um 07:41 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Klaus verschob die Seite ignorantia facti nach ignōrantia facti). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

ignōrantia facti Vorlage:lat. Unkenntniß von Tatsachen, Ereignissen u. Handlungen, für die Frage der Gültigkeit u. Rechtsverbindlichkeit der Rechtsgeschäfte oft von wichtigem Einfluß.

infolge daher „Unkenntnis der Wahrheit“