Zum Inhalt springen

Unrechtstatbestand

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. August 2024 um 19:50 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Unrecht{{-s-}}Tatbestand {{nhdt.-dt.}} Eine Handlung ist immer dann rechtswidrig, wenn sie gegen die Rechtsordnung verstößt (sogenannter „Unrechtstatbestand“), ohne dass sie durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt ist.“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unrecht‎-s-Tatbestand nhdt.-dt.

Eine Handlung ist immer dann rechtswidrig, wenn sie gegen die Rechtsordnung verstößt (sogenannter „Unrechtstatbestand“), ohne dass sie durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt ist.