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Kernstrafrecht

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Materielles Strafrecht

Den bedeutendsten Teil des materiellen Strafrechts enthält als sog. Kernstrafrecht

Daneben umfasst eine Vielzahl von Spezialgesetzen ebenfalls Strafvorschriften, die als Nebenstrafrecht bezeichnet werden, wie etwa

- Wirtschaftsgesetze - Straßenverkehrsgesetz - Tierschutzgesetz

das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Depotgesetz, ferner das Patentgesetz, das Markengesetz oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das allein rund dreihundert Straf- und Bußgeldtatbestände aufweist.

Die Einordnung von Straftatbeständen in das Kern- oder Nebenstrafrecht kann auf die kriminalpolitische Bedeutung der Vorschriften hinweisen. So war beispielsweise Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (jetzt § 299 StGB) bis 1997 in § 12 UWG, also im Nebenstrafrecht geregelt und wurde ins Kernstrafrecht überführt, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu sensibilisieren, dass es sich bei der Korruption nicht allein um ein Problem der Wirtschaft handelt, sondern auch um ein allgemein sozialethisch zu missbilligendes Verhalten.