Reflexionsbegriffe
Reflexionsbegriff-e Mz. —Nwf. z. Reflexionsbegriff
Reflexion-s-Begriff lat.-deu. 'conceptus comparationis',Vergleichungsbegriff
Erstens werden als Reflexionsbegriffe jene Begriffe bezeichnet, die die auf Allgemeinbegriffe führende generalisierende Abstraktion anleiten. In diesem Sinne spricht Kant von logischen Reflexionsbegriffen oder „Vergleichungsbegriffen“.
Reflexionsbegriffe (Vergleichungsbegriffe). Unter dem Titel ‹R.› faßt I. Kant vier Paare korrelativer Begriffe (‹Einerleiheit› und ‹Verschiedenheit›, ‹Einstimmung› und ‹Widerstreit›, ‹Inneres› und ‹Äußeres›, ‹Materie› und ‹Form›) zusammen, die ihm als die allgemeinsten und grundsätzlich verbindlichen Gesichtspunkte der Reflexion, d.h. – in einem in der vorkantischen Fachsprache schon vorgeprägten Sinn dieses Wortes [1] – der vergleichenden Betrachtung, der Beziehungs- und Kontrastbestimmung von Vorstellungsinhalten gelten [2]. Die R. weisen zwar auf dieselbe Gesetzlichkeit und Gesetzgebung des Verstandes zurück, die auch in den Kategorien sich bekundet; von diesen sind sie gleichwohl insofern sorgfältig zu unterscheiden, als sie keine konstitutive Funktion für die Erkenntnis, d.h. für den Objekt- und Objektivitätscharakter der in ihr sich darstellenden Objekte haben. Sie sind nicht «Begriffe der Verknüpfung und dadurch des Objects selbst», sondern Begriffe «der bloßen Vergleichung schon gegebener Begriffe» [3].
Das Thema der R. erörtert Kant in der KrV vornehmlich in Rücksicht auf die Gefahr ihrer transzendentalen Amphibolie: Die Amphibolie, d.h. die Mißdeutung der R. ist ein exemplarischer Fall von «Verwechselung des reinen Verstandesobjects mit der Erscheinung» [4] und von ontologischem Mißbrauch logischer Gesichtspunkte. Sie läßt außer Betracht, daß der Sinn und Anwendungsbereich der R. durch den Bezug der Erkenntnis auf Anschauung, auf raumzeitlich Gegebenes festgelegt ist, daß z.B. Einerleiheit und Verschiedenheit von Gegenständen nicht allein in Hinsicht auf ihren begrifflichen Inhalt, sondern nur in zusätzlicher Rücksicht auf ihre raumzeitliche Position ausgesagt werden dürfen. Vor der transzendentalen Amphibolie – sie steht im Zentrum der Kantschen Leibniz-Kritik – bewahrt die transzendentale Reflexion, als deren systematisches Resultat Kant die transzendentale Topik postuliert. In freilich sehr lockerer Analogie zur Amphibolie der R. in der theoretischen Philosophie wird in der ‹Metaphysik der Sitten› eine «Amphibolie der moralischen R.» konzipiert, die darin besteht, daß «das, was Pflicht des Menschen gegen sich selbst ist, für Pflicht gegen Andere» gehalten wird [5].