Zum Inhalt springen

verfüg

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. August 2024 um 11:18 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ver-füg {{fnhdt.-dt.}} {{Wrtdtng}} gemäß oder aufgrund von Befugniß (angemessen, Angemessenes) anordnen, anweisen verfügen Vb. ‘an die richtige Stelle setzen, einfügen, anordnen’, reflexiv ‘sich begeben’, * frühnhd. verfüegen (15. Jh.), mnd. vorvogen ‘einrichten’. * [1] als Person/Stelle mit Befugnis/Befehlsgewalt anordnen, dass etwas Genanntes geschehensoll * [2] ''über ein Guthaben, einen Geldbetrag:'' Buchgeld wegschic…“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ver-füg fnhdt.-dt. Wrtdtng: gemäß oder aufgrund von Befugniß (angemessen, Angemessenes) anordnen, anweisen

verfügen Vb. ‘an die richtige Stelle setzen, einfügen, anordnen’, reflexiv ‘sich begeben’,

  • frühnhd. verfüegen (15. Jh.), mnd. vorvogen ‘einrichten’.
  • [1] als Person/Stelle mit Befugnis/Befehlsgewalt anordnen, dass etwas Genanntes geschehensoll
  • [2] über ein Guthaben, einen Geldbetrag: Buchgeld wegschicken, Geld ausgeben
  • [3] über etwas oder jemanden: Macht/Verfügungsgewalt darüber haben
  • [4] reflexiv: sich wohin begeben
  • – Verfügung

verfüg,verfüge,verfügt,verfügte,verfügten,verfügend,verfügter,verfügtes,