quitt
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quit-t Vorlage:lat.-frengl.-dt. Adj. wrtl.-sgm. 'ruhig, ruhend'; "ruhiggestellt"; glhrt.-abwnd. (nur prädikativ) ‘los, ledig, frei, nichts mehr schuldig, beglichen’,
- nur noch in der Wendung (mit jmdm.) quitt sein.
- Ww.
- Mhd. quīt, quit ‘los, ledig, frei’
- ist wie
- mnd. quīt,
- mnl. quīte,
- nl. kwijt,
- engl. quit
- entlehnt aus
- afrz. quite ‘frei, ledig des Auferlegten, außer Gefahr, unbeteiligt, ruhig, frei zu eigen, bezahlt, erledigt’
- (frz. quitte ‘nichts mehr schuldig, frei, los, ledig’),
- einem zuerst bildungssprachlichen juristischen und theologischen Ausdruck
- (afrz. auch ‘frei von Verpflichtungen, von Sünde’);
- aus lat. quiētus (gesprochen quíetus?) ‘Ruhe haltend, ruhig’,
- eigentlich ‘frei von Arbeit und Sorge’,
- daher auch ‘unangefochten, gesichert, frei’,
- zu lat. quiēs (quiētis) ‘Ruhe (von der Arbeit), Erholung’.
- afrz. quite ‘frei, ledig des Auferlegten, außer Gefahr, unbeteiligt, ruhig, frei zu eigen, bezahlt, erledigt’
- Im Dt. ist quitt bereits in älterer Zeit (13. Jh.) ein geläufiges Wort der Kaufmanns- und Handelssprache.
- – quittieren, Quittung