Geldstrafe
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Geld–Strafe mhdt.-dt. f. ‘Zahlung einer festgesetzten Summe als Strafe für eine Rechtsverletzung’ (15. Jh.).
- Die Geldstrafe bezeichnet die Ahndung eines Delikts durch Geldzahlung.
- Die Geldstrafe unterscheidet sich von der Geldbuße dadurch, dass die Geldstrafe wegen einer Straftat durch ein Strafgericht ausgesprochen wird, die Geldbuße hingegen wegen einer Ordnungswidrigkeit auch durch die zuständige Verwaltungsbehörde.