Zum Inhalt springen

Gesetzbuch

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. September 2024 um 19:58 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>Ein '''Gesetzbuch''' (kurz '''GB''', auch '''Kodex''' oder '''Gesetzessammlung''') bezeichnet eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Kodifikation Kodifikation] eines größeren Teilgebietes des Rechts. Es gibt [https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch Strafgesetzbücher], [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesetzbuch Zivilgesetzbücher] (z. B. [https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch]), [https://de.wikiped…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Gesetzbuch (kurz GB, auch Kodex oder Gesetzessammlung) bezeichnet eine Kodifikation eines größeren Teilgebietes des Rechts. Es gibt Strafgesetzbücher, Zivilgesetzbücher (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch), Familiengesetzbücher, Arbeitsgesetzbücher, Prozessgesetzbücher etc.

Gesetzbücher gibt es seit der Entstehung des Alten Testaments. Unter Napoléon Bonaparte entstanden in Frankreich zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Code civilund der Code pénal als Gesetzbücher.

Literatur

Siehe auch

Wiktionary: Gesetzbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen