Einwendung
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einwend-ung Vorlage:dt. 'in einen Fall einbringen um dessen Verlauf zu wenden'
Die Einwendung[1], plur. die -en. 1) Die Handlung des Einwendens, ohne Plural. Ohne alle Einwendung. 2) Der Gegengrund gegen desandern Willen selbst. Allerley Einwendungen dagegen vorbringen. Viele Einwendungen machen. S. auch Einwand.
- ↑ „Einwendung“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemid=E00901>, abgerufen am 03.03.2024.