Zum Inhalt springen

Einwendung

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. September 2024 um 12:23 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Klaus verschob die Seite Einwendung nach Einwendung (prozessual)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

einwend-ung Vorlage:dt. 'in einen Fall einbringen um dessen Verlauf zu wenden'

Die Einwendung[1], plur. die -en. 1) Die Handlung des Einwendens, ohne Plural. Ohne alle Einwendung. 2) Der Gegengrund gegen desandern Willen selbst. Allerley Einwendungen dagegen vorbringen. Viele Einwendungen machen. S. auch Einwand.

  1. ↑ „Einwendung“, Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801), digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/Adelung?lemid=E00901>, abgerufen am 03.03.2024.