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Rechtsbereich

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Die Rechtsbereiche unterscheiden zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Eine eindeutige Zuordnung ist nicht immer möglich, so dass das Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört häufig als eigenes Rechtsgebiet aufgeführt wird.

Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt.