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freie Rechtsfortbildung

aus AufEinWort, der freien Forschung
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freie Rechtsfortbildung nhdt.-dt. Unter freier Rechtsfortbildung versteht man die Anwendung einer Regel auf den konkreten Fall, die im Gesetz keinerlei Stütze hat, sondern in Ergänzung der Gesetze zur Lösung des Falles aufgestellt worden ist.

vgl. richterliche Rechtsfortbildung