anerkennen
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anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes
an + erkennen | Vb. ‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, im 16. Jh. vermutlich nach lat. agnōscere gebildet, das ebenfalls im juristischen Sinne verwendet wird.
wenn von agnōscere lehnübersetzt, hätte es zukennen übersetzt werden müssen, von ad- + (g)nōscō.