Verfahren
verfahren mhdt.-dt. n. vgl. Verfahren (Recht)
Anm. KF: Zu verfahren im Sinn des Deutsch kommt offenbar im 15.-16. Jh. die gelehrte Bedeutung im Gerichtswesen von lat. processus ‘das Vorwärts-, Fortschreiten, Verlauf, (erfolgreicher) Fortgang, Wachstum’ in der Lehnübertragung als 'Verfahren' hinzu, bei Paracelsus als chemisches Verfahren, s. Prozeß.
Wrtdtng: eigtl. 'durch erfahren, fahren erlangt', 'durch, mittels Erfahrung'; ' durch das Fahren heraus erwirkt oder bewirkt'; die Art und Weise ein Ding, Dasein, eine Sache zu behandeln, ein Vorgang oder Arbeit ausgeführt wird, wodurch sich eine Veränderung Wandlung von einem in einen anderen Daseinszustand erwirkt oder bewirkt wird. (...); vorbestimmte, wiederholbare, geführte Abfolge von Verfahrensschritten die entsprechend eines vorbestimmten Verfahrenweg zu einem Ziel, Ergebnis, Produkt vergleichbarer Güte leitet;
- ‘Art und Weise, wie etw. ausgeführt wird, Methode, Vorgehen’,
- im Rechtswesen ‘Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen’ (um 1700),
- Rechtssprache (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung zur Klärung eines rechtlich relevanten Sachverhalts;
- älteres Verfahrung (16. Jh.) verdrängend;
- vgl. mhd. vervarn ‘das Verirren’.
- vgl. verfahren ahd. firfaran ‘wegziehen, weitergehen, etw. (völlig) durchreisen, vergehen, untergehen, zugrunde gehen, sterben’ (9. Jh.), mhd. vervarn ‘vorübergehen, vergehen, dahinfahren, verschwinden, sterben, den falschen Weg gehen, sich verirren’;
¦√¦ uie. *per(ə)- ‘hinüberführen, -bringen, -kommen, übersetzen, durchdringen, fliegen’;
Verfahren steht für
- einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf, siehe Planung
- eine Vorgehensweise zur planmäßigen Lösung von Problemen, die Methodik
- eine Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems in der Mathematik oder Informatik, der Algorithmus
- eine Produktionsmethode im Handwerk und in der Industrie, das Fertigungsverfahren
- die Herstellung chemischer Produkte, siehe Verfahrenstechnik
Im Recht kann es folgende Bedeutung haben:
- ein Verfahren vor Gericht, siehe Gerichtsverfahren
- ein Verfahren der Verwaltung, siehe Verwaltungsverfahren
- der Vorgang der Gesetzgebung in der Legislative, siehe Gesetzgebungsverfahren