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Sachurteil

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Ein Sachurteil ist ein Urteil über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, also die Sache selbst.[1]

Im Sachurteil wird entschieden über

Eine Entscheidung in der Sache ergeht nur, wenn das Gericht die Prozessvoraussetzungen für gegeben ansieht. Fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung, ist die Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen. Schon wegen der Auswirkungen auf die Rechtskraft ergibt sich ein absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung.[5]

Zulässigkeit und Begründetheit bleiben offen bei einer Entscheidung a limine.

Einzelnachweise

  1. Sachurteil Rechtslexikon.de, abgerufen am 22. August 2019
  2. OLG München, Urteil vom 22. Mai 2019 - 15 U 148/19 Rae, Rdnr. 24 ff.
  3. Wolfgang Heinz: Das deutsche Strafverfahren: Rechtliche Grundlagen, rechtstatsächliche Befunde, historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen2004, S. 15
  4. vgl. beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 Rdnr. 5 f.
  5. BGH, Urteil vom 19. Juni 2000 – II ZR 319/98 Rdnr. 23